In allen wesentlichen Settings, in denen bisher die 3G-Regel gegolten hat, wird künftig keine Nachweispflicht gelten:
- In Krankenanstalten, APHs und vergleichbaren Settings gilt 3G für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen
- FFP2-Pflicht gilt noch in folgenden Bereichen:
- in Krankenanstalten, APHs und vergleichbaren Settings
- in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen
- in den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels
- in Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und Verbindungsbauwerken
- sowie den Arbeitsorten in den oben genannten Bereichen bei unmittelbarem Kunden- bzw. Parteienkontakt
- An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
- Keine Personenobergrenzen
- Keine allgemeine Sperrstunde
- Öffnung der Nachtgastronomie
- Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt
- Die Regelungen für Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte bleiben aufrecht
Wir freuen uns auf Euch uns wünschen eine entspannte Anreise,
Team MyTirol