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AGB
DORMERO BeHo Zugspitze

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur

    Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und

    Lieferungen des Hotels.

  1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beher-

    bergungszwecken ist unzulässig, es sei denn das Hotel hat eine entsprechende Zustimmung im Vor-

    hinein erteilt, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung findet soweit der Kunde nicht Ver-

    braucher ist. Überlässt der Kunde den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten beim Gebrauch

    zu Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn das Hotel die Zustimmung zur Überlassung erteilt

    hat. Voraussetzung für die Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung wird im Regelfall sein, dass der Dritte als

    zusätzlicher Schuldner den Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag beitritt.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart

    wurde.

 

  1. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
  2. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels zustande.
  3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
  4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs-

    beginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer

    Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Für diese Schadensersatzansprüche 

    sowie für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder

    seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt die gesetzliche Verjährung.

 

III. Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Hotelzimmer oder gleichwertige Alternativen

    bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und von ihm in Anspruch genommenen weiteren

    Lieferungen und Leistungen vereinbarter bzw. vom Hotel üblicherweise verlangter Preise zu zahlen. Dies gilt

    auch für Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, die vom Kunden veranlasst wurden.

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein; es wird die jeweils

    geltende Umsatzsteuer geschuldet sowie eine ggf. anfallende City-Tax oder sonstige gesetzliche Abgaben

    und Steuern.

  1. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Inanspruchnahme der Leistung mehr als vier

    Monate und erhöht sich der vom Hotel üblicherweise berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte

    Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertrags-

    abschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %.

  1. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung sofort und

    ohne Abzug zahlbar. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem Gesetz.

  1. Das Hotel ist berechtigt, vom Kunden zwei Monate vor Inanspruchnahme der Leistung 50 % des verein-

    barten Preises und bei Kunden, die lediglich über einen Sitz im Ausland verfügen, 75 % des vereinbarten

    Preises  als  Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung

    oder Ähnlichem zu verlangen.

  1. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das

    Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicher-

    heitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus-

    zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

  1. Der Buchungspreis ist vor der Inanspruchnahme der Leistung zu entrichten. Jedenfalls ist das Hotel bei

    begonnener Inanspruchnahme der Leistung jederzeit berechtigt, Zwischenrechnungen zu erstellen, die

    der Kunde unmittelbar zu begleichen hat.

  1. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten

    Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit sein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

  1. Rücktritt des Kunden
  2. Der Kunde ist vor Beginn des Aufenthalts jederzeit zur Stornierung des mit ihm geschlossenen Vertrages

    berechtigt, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht des Kunden zum Rücktritt aus

    wichtigem Grund, wenn ihm das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, bleibt unberührt.

    Storniert der Kunde den Vertrag, ist dieser verpflichtet, die folgenden Stornopauschale zu zahlen:

  • Bis zum 28. Tag vor Beginn des Aufenthalts: kostenfrei
  • Ab dem 27. bis zum 21. Tag vor Beginn des Aufenthalts: 25 % des vereinbarten Preises
  • Ab dem 20. bis zum 14. Tag vor Beginn des Aufenthalts: 50 % des vereinbarten Preises
  • Ab dem 13. bis zum7. Tag vor Beginn des Aufenthalts: 75 % des vereinbarten Preises
  • Ab dem 6. Tag vor Beginn des Aufenthaltes: 85 % des vereinbarten Preises

    Die Stornopauschalen  werden ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (sog. Echter Schadensersatz). Dem

    Kunden steht der Nachweis frei, dass der sogenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe  

    entstanden ist.

    Wird im Einzelfall vereinbart, dass ein Recht zur Stornierung innerhalb einer vereinbarten Frist auszuüben

    ist, so ist es mit dem Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt vollwirksam mit der Folge, dass der Kunde

    die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen,

    insbesondere die bestellten Zimmer, nicht in Anspruch nimmt.

  1. Falls und soweit der Kunde nicht stornierte Zimmer nicht in Anspruch nimmt, hat das Hotel die Erlöse aus

    anderweitiger Vermietung sowie etwaige ersparte Aufwendungen anzurechnen. Der Kunde ist in diesem Fall

    verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sog.

    no-show fee) zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der sogenannte Anspruch nicht oder

    nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

  1. Rücktritt des Hotels
  2. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei

    stornieren kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen

    anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels

    auf sein Recht zur Stornierung nicht verzichtet.

  1. Wird eine fällige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach erfolglosem Verstreichen einer vom

    Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

    Das Recht des Hotels in einem solchen Fall Schadensersatz vom Kunden zu verlangen, wird durch den

    Rücktritt nicht ausgeschlossen. Für die Berechnung des Schadensersatzanspruches gilt Ziff. IV.1. ent-

    sprechend.

  1. Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wobei sich die Parteien darüber

    einig sind, dass insbesondere in folgenden Fällen ein wichtiger Grund gegeben ist:

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht vertretene Umstände, die die Erfüllung des Vertrages

    unmöglich machen;

  • wenn Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher

    Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthalts, gebucht werden;

  • wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen

    einen reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit

    gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder dem Organisationsbereich des Hotels zuzu-

    rechnen ist;

  • wenn ein Verstoß gegen Ziffer I.2 vorliegt;
  • wenn der Zweck oder der Anlass der Buchung gesetzeswidrig ist.
  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

  1. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe
  2. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht im

    Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.

  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 h des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der

    Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

  1. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 h geräumt zur Verfügung

    zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die vertragsüber-

    schreitende Nutzung bis 18.00 h 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab

    18.00 h 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei

    nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt ent-

    standen ist.

  1. Die Hotels verfügen über Nichtraucherzimmer. Notwendiger Sonderreinigungsaufwand durch Rauchen in

    Nichtraucherzimmern wird dem Gast pauschal mit 120,- € in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht es frei,

    nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch durch die Reinigung ent-

    standen ist.

  1. Dem Gast ist es untersagt, hoteleigene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände einschließlich Hand-

    tücher und Bademäntel beim Verlassen des Hotels mitzunehmen. Verstöße führen zu einer Diebstahls-

    anzeige und zur Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten schonend zu behandeln. Das Hotel

    ist im Falle übermäßiger Abnutzung, Beschädigung bzw. Verschmutzung der Räume berechtigt, diese ohne

    weiteres durch Unternehmen seiner Wahl auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Weiter ver-

    pflichtet der Kunde sich, die Kosten sämtlicher Reparaturarbeiten bzw. Ersatzbeschaffung, Bearbeitungs-

    gebühren sowie Betriebsausfallskosten zu tragen, welche infolge der Schäden erforderlich werden.

 

VII. Haftung des Hotels

  1. Die Haftung des Hotels ist auf Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels

    beruhen. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei

    Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d. h. von Pflichten die sich aus der

    Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

    Die Pflichtverletzung des Hotels steht der eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich.

    Der Kunde ist selbst verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen oder Mängel zu beheben

    um einen möglichen Schaden gering zu halten.

  1. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum

    Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 3.500,- €. Für Wertgegenstände

    (Bargeld, Wertpapiere, Schmuck etc.) ist diese Haftung begrenzt auf 800,- €. Dies gilt nicht, wenn der

    Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder

    grob fahrlässig verursacht wird Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmer-

    oder Zentralhotelsafe Gebrauch zu machen.

  1. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt

    zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder

    Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalten

    haftet das Hotel unter Berücksichtigung des Abs. 1 Satz 2 und 3 dieser Ziffer nicht.

  1. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung ist unter Berücksichtigung

    des Abs. 1 Satz 2 und 3 dieser Ziffer ausgeschlossen.

  1. Eine Haftung des Hotels bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Kreditkartendaten und elektronischen

    Daten  ist unter Berücksichtigung des Abs. 1 Satz 2 und 3 dieser Ziffer ausgeschlossen.

 

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen der Auftragsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingung müssen schriftlich

    erfolgen. Das gilt insbesondere für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen

    des Kunden sind unwirksam.

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis

    ergebenden Streitigkeiten – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr

    der Sitz der Gesellschaft (Berlin). Sofern ein Vertragspartner Verbraucher ist und dieser keinen allgemeinen

    Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin.

  1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden da

    durch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Vertrag in seiner Gesamtheit nicht berührt.

 

Gerichtsstand Berlin

Berlin, Juli 2014

 

Tagungsraum Bodega im Tagungshotel MyTirol

DORMERO BeHo Zugspitze Club

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Das DORMERO BeHo Zugspitze bietet nicht nur ein besonderes Ambiente am Fuße der Zugspitze, sondern auch verschiedene Boni für unsere Freunde des Hauses. Hierzu haben wir unseren MyClub ins Leben gerufen. 

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